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IMMOBILIEN VERKAUF IN SPANIEN IST NICHT GANZ WIE IN DEUTSCHLAND

ERSTE SCHRITTE

An der Costa del Sol sind eine große Anzahl von kompetenten Immobilien. In Spanien gibt es keine Ausbildung von Immobilienmakler, wie in Deutschland. Makler können sich registrieren, und eine offizielle Lizenznummer erhalten, aber seit 2001 ist es nicht mehr erforderlich.

Bei der ersten Vorführung von Immobilien haben den Makler oft nur sporadisch Daten über den Immobilien, und als Kunde aus Deutschland kann es ein wenig schwer zu verstehen sein. Die Immobilien sind nicht in Alleinprovisions verkauft. Die Makler arbeiten in Netzwerken, so dass sie bestellen Daten, wenn ein Käufer nach vorn mit einem Kauf zu bewegen will, nachdem er die Immobilie gesehen hat.

Die Zustandsberichte und Besitzerwechselversicherung gibt es nicht auf dem spanischen Markt. Die Immobilien werden gekauft, wie gekauft. Dies wird als „Cuerpo cierto“ genannt.

Wenn Sie nicht bausachverständig sind, es gibt hervorragende Bauexperten, können Sie mit ein Team durch das Grundstück zu gehen. Für den Neubau gibt es besondere gesetzliche Garantieversicherung. Bis zu 10 Jahren für den Neubau ist es möglich, Baumängeln der Versicherung zu amortisieren.

Es gibt einige Kosten, die mit Immobilien Verkauf verbunden sind, und in der Regel sollten Sie 11 bis 12 Prozent des Kaufpreises in den Handel erwarten. Die meisten sind Stempelsteuer auf den Kauf von Weiterverkauf der Immobilie oder Mehrwertsteuer auf Neubauten.

Jeder, der Immobilien in Spanien kauft muss eine sogenannte NIE-Nummer, eine Art persönliche Identifikation. Heute können Sie eine NIE-Nummer durch eine Vollmacht vom Anwalt bekommen.

Unterschiede aus Deutschland

Immobilien Verkauf in Spanien ist nicht wie in Deutschland. Es gibt mehrere Fallen, und als Ausländer ist man geneigt, „deutsch“ zu denken, die oft eine gewisse Frustration sorgen, weil die Dinge sehr anders gemacht werden.

Wenn Sie Ihre Traum-Immobilie gefunden haben, wird der Makler für eine Reservierung Betrag fragen. Es ist typischerweise eine Anzahlung in Höhe von zwischen 3.000 und 6.000 Euro. Es wird empfohlen, diese mit einem Anwalt hinterlegt.

Innerhalb einer Frist von in der Regel 1 Monat muss den Kaufvertrag zu unterzeichnen und den Rest zahlen bis zu 10 Prozent des Kaufpreises. Der Vertrag wird durch den Käufer Anwalt erstellt. Die 10 Prozent sollten mit dem Verkäufer Anwalt hinterlegt und nicht direkt an den Verkäufer bezahlt. Dies ist üblich im Handel zwischen den Spaniern.

Die Anzahlung wird grundsätzlich verloren, wenn der Käufer vom Kauf zurückzutreten entscheidet, aber Sie sind Rückerstattung gewährleistet, wenn die Transaktion nicht als Folge des Verkaufs von Rücktritt abgeschlossen ist.

Nach vier bis acht Wochen unterzeichnen Sie beim Notar zur Tat, wo der Restbetrag an den Verkäufer bezahlt wird. Sie sind nun offiziell der neue Eigentümer, sie bekommen den Schlüssel und können in Bewegung.

Das ist der große Unterschied aus Deutschland, der Verkäufer bekommt den vollen Kaufpreis, wenn die Tat beim Notar unterzeichnen, bevor die Tat in der Käufer-Namen registriert wurde.

Der Anwalt bereitet die Tat und hat die Verantwortung dafür, dass alles untersucht wird und die Tat kann ins Grundbuch eintragen. Sie können auch ihre Vollmacht geben, die Tat beim Notar unterschreiben, und alle Dokumente und Verträge erledigen so dass Sie nicht einmal nach Spanien reisen müssen, wenn die Tat unterzeichnet wird.

WAS IST ZU ENTDECKEN?

Sie müssen eine Grundbuchinformationen haben. Alle Immobilien müssen in der „Registro de Propiedad“ (Grundbuchinformationen) registriert, wo man alle Informationen über das Eigentum erhalten können, Schuldverschreibungen usw.

Es ist nur die Person, die als Eigentümer der Immobilie eingetragen ist, die das Recht, es zu verkaufen hat, und man muss sich bewusst sein, die Ehegatten Verkäufer muss auch unterschreiben, auch wenn die Eigenschaft getrennte Eigenschaft ist.

Es wird empfohlen, die Makler-Vertriebsvertrag mit dem Eigentümer zu bekommen. Es kann ein paar Tage dauern, aber das ist ganz normal. Man muss geduldig sein.

Es hat eine Tradition, dass keine Vererbungseigenschaften geändert wurde vor Erbschaftssteuer veraltet war. Die spanischen Behörden sind nun dessen bewusst und hat Sendeanforderungen für die Hinterbliebenen begonnen, die geändert werden muss. Dies kann einige Zeit dauern, aber Sie können auch für eine solche Eigenschaft in einen Kaufvertrag ein. Es kann im Preis von Vorteil sein, und man sollte nicht dadurch abgeschreckt werden, dass es eine Änderung sein, bevor Sie es übernehmen kann.

Wie bereits erwähnt hat die Anforderungen für die Gesetzmäβigkeit der Wohnungen angezogen, und es muss untersucht werden, ob die aufgeführten Ergänzungen und Erweiterungen berücksichtigen, die im Grundbuch und in der technischen Verwaltung nicht ordnungsgemäß registriert sind. Das Problem kann in der Regel gelöst werden dadurch der Verkäufer es in der technischen Verwaltung registriert bekommen und beim Notar eine Tat der fehlenden Quadratmeter unterzeichnen, aber es verzögern oft Immobiliengeschäft.

Man kann nur die Teile eines Gebäudes beleihen, die gesetzlich und beim Notar registriert werden, aber viele, die Kredite geben, akzeptieren, dass es nicht eingetragenen Erweiterungen sind. Es kann sein, dass die Immobilien nicht im Immobilienregister existiert. Hier müssen Sie vorsichtig sein, aber dies kann in den meisten Fällen gelöst werden.

Besondere Fallgruben

Wenn Sie Immobilien kaufen, während sie immer noch ein Projekt sind, gibt es spezielle Anforderungen.

Die Zahlung erfolgt in vereinbarten Raten während des Bauvorhabens. Diese Zahlungen an den Bauherrn oder Promoter müssen gesetzlich, einer Bankgarantie für den Fall gesichert sein, dass der Auftragnehmer in Konkurs geht. Der Anwalt sollte immer Kopien von diesen fordern, sowie die Gewährleistung einzelnen Bankgarantien im Namen des Käufers für alle Vorauszahlungen.

Es reicht nicht aus, dass es eine Baugenehmigung gibt und dass der Architekt einen Bau abgeschlossen hat. Sie müssen zuerst eine Immobilie erwerben, wenn die städtische Genehmigung des Projekts zur Verfügung steht und eine Genehmigung gegeben, "Primera Ocupación" genannt, die Immobilie bewohnen.

Obwohl viel von dem Problem der illegal errichteten Häusern jetzt gelöscht wurden, muss man noch weiterhin beachten, dass es auf dem Markt noch Fälle davon sind.

ABSCHLUSS DER ÜBERNAHME

Schließlich sicher sein, dass Steuern und Gebühren auf die Immobilie bezahlt sind, so dass keine Ansprüche aus den Steuerbehörden kommen. Es kann auch wenig Erbschaftsteuer bezahlt durch den Nachlass sein, oder beim Kauf Stempelsteuer. In Spanien muss man zumindest die Erbschaftssteuer und Stempelsteuer auf einen Wert zahlen, der die Regierung von Immobilienbewertung "Valor catastral" auferlegt, der in den verschiedenen Gemeinden unterschiedlich ist.

Es kann eine latente Steueransprüche auf den Kauf einer Immobilie sein, und es ist eine Verjährung von fünf Jahren. Es ist üblich, dass man eine Abschlusserklärung zum Zeitpunkt des Erwerbs erarbeitet. Es ist der Verkäufer, der beweisen muss, dass keine Grundsteuer, gemeinsamen Kosten usw Schulden.

Der Tag der Tat muss ein Zertifikat aus dem Verein sein, dass alles bezahlt wird. Das ist das Gesetz, und hilft Eigentümergemeinschaften eine bessere Wirtschaftlichkeit zu bieten. Der Anwalt muss den letzten Bericht und Buchhaltung sehen. Alle Zahlungen können für die automatische Zahlung durch den Käufer spanische Bank eingeschrieben werden. Es gibt Online-Banking in englischer Sprache in den meisten Banken, so dass Sie folgen können und sicherzustellen, dass alles pünktlich bezahlt machen.

Wir hoffen, dass diese kurze Übersicht Ihnen auf dem Weg helfen und trägt zu, dass Sie mit einem Immobilienkauf in Spanien fortzufahren. Wenn Sie Fragen über den Prozess oder das andere haben, sind Sie mehr als willkommen, uns zu kontaktieren.

Haben Sie rechtliche Herausforderungen ... wir sind hier!

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